Website-Pflicht ab 2025: Was das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) für Ihr Unternehmen bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website muss barrierefrei sein. Wir erklären, was das konkret heißt, wer betroffen ist — und warum das nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance ist.
Was das BFSG verlangt
Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Vereinfacht: Bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein — etwa für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Behinderungen.
Für Websites heißt das in der Praxis: ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, eine klare Struktur für Screenreader und gut beschriftete Formulare. Vieles davon ist ohnehin gutes Webdesign.
Wer ist betroffen — und wer nicht?
- Betroffen: Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten — insbesondere Online-Shops, Buchungssysteme, Banking und vergleichbare elektronische Geschäfte.
- Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als 10 Mitarbeiter sowie maximal 2 Mio. € Jahresumsatz hat, ist bei Dienstleistungen in vielen Fällen ausgenommen. Für Produkte gilt das nicht.
- Reine Informationsseiten ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fallen häufig nicht direkt unter die Pflicht — die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Wichtig: Auch wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind — eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen und wird von Google tendenziell bessergestellt. Die Anforderungen überschneiden sich stark mit dem, was ohnehin eine gute, schnelle und sauber gebaute Website ausmacht.
Warum das eine Chance ist
Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang: saubere Struktur, klare Beschriftungen, schnelle Ladezeiten und eindeutige Navigation helfen Menschen und Suchmaschinen. Wer jetzt umstellt, erfüllt nicht nur eine Pflicht, sondern baut eine bessere Website — eine, die mehr Menschen finden und nutzen können.
Eine barrierefreie Website ist keine Sonderversion für wenige. Sie ist eine bessere Website für alle.
Was Sie jetzt tun sollten
- Klären Sie, ob Sie unter die Pflicht fallen (Tätigkeit, Mitarbeiterzahl, Umsatz).
- Lassen Sie Ihre bestehende Website auf Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Struktur prüfen.
- Planen Sie Anpassungen ein — oder, wenn die Seite ohnehin in die Jahre gekommen ist, gleich einen sauberen Neubau.
Wir bauen Websites von Grund auf sauber strukturiert, schnell und mit Blick auf Zugänglichkeit. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Seite steht, schauen wir gemeinsam drauf.
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